{"id":334,"date":"2024-05-02T07:31:05","date_gmt":"2024-05-02T07:31:05","guid":{"rendered":"https:\/\/ha-logo.de\/?page_id=334"},"modified":"2024-05-02T14:57:54","modified_gmt":"2024-05-02T14:57:54","slug":"cookie","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ha-logo.de\/cookie\/","title":{"rendered":"Cookie"},"content":{"rendered":"\n
\u201eDiese Website verwendet Cookies\u201c \u2013 beim Besuch von Webseiten sto\u00dfen Internetnutzer immer h\u00e4ufiger auf solche Hinweise zum Datenschutz. Webseitenbetreiber kommen damit ihrer Pflicht nach, \u00fcber die Speicherung nutzerrelevanter Daten<\/strong> aufzukl\u00e4ren. Laut der E-Privacy-Richtlinie der EU \u2013 allgemein bekannt als \u201eCookie-Richtlinie\u201c \u2013 ist das Speichern dieser Informationen allerdings nur erlaubt, wenn die User darin einwilligen. Ein sogenanntes Opt-in-Verfahren ist demnach \u2013 zumindest bei Tracking-Cookies \u2013 obligatorisch. Das hat auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof in einem neuerlichen Urteil best\u00e4tigt: Nutzer m\u00fcssen aktiv zustimmen, bevor Cookies gesetzt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n Durch das europaweite Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 haben sich viele Vorschriften rund um die Speicherung von sensiblen Nutzerdaten innerhalb der EU ge\u00e4ndert. Eigentlich sollte die neue e-Privacy-Verordnung, deren Entwurf die EU am 10. Januar 2017 offiziell vorstellte, zeitgleich rechtskr\u00e4ftig werden. Sie ist speziell im Anwendungsbereich von Cookies als detaillierte Erg\u00e4nzung zur DSGVO geplant<\/strong>, allerdings steht die Entwicklung derzeit still. Das Parlament konnte sich bisher nicht auf einen Entwurf einigen und ein Inkrafttreten ist daher in naher Zukunft nicht abzusehen. Deshalb bleibt die EU-Cookie-Richtlinie weiterhin in Kraft. Doch was ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung?<\/p>\n\n\n\n Inhaltsverzeichnis<\/strong> <\/a><\/p>\n\n\n\n In Deutschland hatte die Verbraucherzentrale gegen eine Gl\u00fcckspiel-Website geklagt, auf der die Frage nach dem Setzen von Cookies zwar gestellt, das entsprechende Antwortk\u00e4stchen aber bereits angekreuzt war. Nutzer mussten also, wollten sie der Speicherung von Cookies entgegenwirken, diese Zustimmung widerrufen \u2013 ein Opt-out. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof, der hier\u00fcber zu entscheiden hatte, hat sich f\u00fcr den Datenschutz ausgesprochen. Es soll ein Opt-in<\/strong> stattfinden. Nutzer m\u00fcssen also selbst das H\u00e4kchen zur Zustimmung setzen k\u00f6nnen. Au\u00dferdem stellte das Gericht erneut fest, dass Nutzer \u00fcber die verwendeten Cookies informiert werden m\u00fcssen. Website-Betreiber sollen demnach Informationen liefern, wie lange die Dateien g\u00fcltig sind und zu welchem Zweck sie gespeichert werden.<\/p>\n\n\n\n Nach einer Revision hat 2020 auch der Bundesgerichtshof<\/strong> sein Urteil zu der Problematik gef\u00e4llt und den Gl\u00fccksspielbetreiber f\u00fcr schuldig erkl\u00e4rt:<\/p>\n\n\n\n Zitat<\/p>\n\n\n\n \u201eDie von der Beklagten in Form einer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingung vorgesehene Einwilligung des Nutzers, die den Abruf von auf seinem Endger\u00e4t gespeicherten Informationen mithilfe von Cookies im Wege eines voreingestellten Ankreuzk\u00e4stchens gestattet, stellt sowohl nach dem im Zeitpunkt der beanstandeten Handlung geltenden Recht als auch nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden Recht eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers dar.\u201c \u2013 Bundesgerichtshof<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Aus dem Gerichtsurteil l\u00e4sst sich ablesen, dass die Einwilligung der Nutzer aktiv, freiwillig und nach vorheriger Informierung <\/strong>erfolgen muss. Das bedeutet zun\u00e4chst, dass die Besucher einer Website das H\u00e4kchen f\u00fcr die Zustimmung selbst setzen m\u00fcssen (aktiv). Gleichzeitig darf durch eine fehlende Zustimmung der Besuch der Website nicht unterbunden werden (freiwillig). Und schlie\u00dflich muss den Besuchern klar sein, wozu sie gerade zustimmen \u2013 und zwar deutlich, und nicht in langen Rechtstexten versteckt (informiert). Damit geht nun auch die Justiz gegen sogenannte Dark Patterns vor, bei denen m\u00f6glichst unklares Webdesign verwendet wird, um Nutzern eine bestimmte T\u00e4tigkeit (zum Beispiel die Einwilligung zu Werbe-Cookies) aufzudr\u00e4ngen.<\/p>\n\n\n\n Hinweis<\/p>\n\n\n\n Das Urteil des Bundesgerichtshofes bezieht sich auf Cookies, die zu Werbezwecken oder zur Markforschung eingesetzt werden. Cookies, die f\u00fcr den technischen Betrieb der Website notwendig sind (beispielsweise f\u00fcr digitale Warenk\u00f6rbe), sind von der Rechtsprechung nicht betroffen.<\/p>\n\n\n\n Cookies sind Textdateien, die der Browser beim Aufrufen einer Webseite auf dem Computer des Nutzers ablegt. Sie speichern Daten zum Besuch von Websites<\/strong> und erh\u00f6hen damit deren Benutzerfreundlichkeit: Zum Beispiel merkt sich Ihr Browser Log-in-Daten und Spracheinstellungen, die Sie dann nicht st\u00e4ndig aufs Neue eingeben m\u00fcssen. Dem n\u00fctzlichen Aspekt gegen\u00fcber steht die Kritik, dass Cookies mit dem Datenschutz oft nicht vereinbar seien. So werden viele Cookies eingesetzt, um bestimmte Aspekte des Surfverhaltens aufzuzeichnen, wor\u00fcber z. B. personalisierte Werbung im Browser m\u00f6glich wird. Vor allem Tracking- und Targeting-Cookies sind Datensch\u00fctzern h\u00e4ufig ein Dorn im Auge.<\/p>\n\n\n\n Ein Cookie enth\u00e4lt normalerweise eine Angabe \u00fcber die Lebensdauer der Textdatei<\/strong> sowie eine zuf\u00e4llig generierte Nummer<\/strong>, \u00fcber die Ihr Computer wiedererkannt wird. In der Regel erfolgt die Datenspeicherung von Cookies anonymisiert. Personenbezogene Daten k\u00f6nnen nur dann gesammelt werden, wenn die entsprechende Seite ein Log-in erfordert.<\/p>\n\n\n\n Fakt<\/p>\n\n\n\n Die in einer Textdatei hinterlegten Daten kann allein der Webserver auslesen, der das Cookie gesetzt hat.<\/p>\n\n\n\n In der Europ\u00e4ischen Union soll die Richtlinie 2009\/136\/EG<\/a> den Schutz personenbezogener Daten<\/strong> bei Website-Besuchen gew\u00e4hrleisten und st\u00e4rken. Die 2009 erlassene EU-Cookie-Richtlinie sollte sp\u00e4testens im Jahr 2011 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden \u2013 was so allerdings nicht geschah.<\/p>\n\n\n\n Die Cookie-Richtlinie sieht im Wesentlichen vor, dass die Besucher einer Website \u00fcber den Einsatz von Cookies in einer leicht verst\u00e4ndlichen Form informiert werden und der Speicherung zustimmen m\u00fcssen. Cookies d\u00fcrfen laut der Richtlinie nur dann ungefragt gesetzt<\/strong> werden, wenn sie technisch notwendig<\/strong> sind \u2013 also beispielsweise um einen durch den Nutzer erw\u00fcnschten Dienst umzusetzen. Hierzu z\u00e4hlen etwa Session-Cookies zur Speicherung der Spracheinstellung, der Log-in-Daten und des Warenkorbs oder Flash-Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr die Anwendung der meisten Cookies ben\u00f6tigen Website-Betreiber jedoch eine Zustimmung der Nutzer. Das betrifft alle Cookies, die technisch nicht notwendig f\u00fcr das Funktionieren des Internetangebots sind. Vor allem Werbe-Cookies, die f\u00fcr das Retargeting genutzt werden, aber auch Analyse- und Social-Media-Cookies z\u00e4hlen hierzu. Die EU-Richtlinie gibt allerdings nicht vor, wie die genannten Auflagen genau umzusetzen sind. Vor allem hinsichtlich der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung durch Website-Besucher herrscht Ungewissheit.<\/p>\n\n\n\n Die Europ\u00e4ische Union m\u00f6chte mit der Cookie-Richtlinie die personenbezogenen Daten der Internetnutzer st\u00e4rker sch\u00fctzen<\/strong>. Grunds\u00e4tzlich unterscheidet die EU hierbei zwischen technisch notwendigen und nicht notwendigen Cookies:<\/p>\n\n\n\n Notwendige Cookies<\/strong> d\u00fcrfen laut Cookie-Richtlinie von Anfang an gesetzt werden, also auch ohne vorherige Zustimmung<\/strong> durch den Nutzer. Demgegen\u00fcber m\u00fcssen Website-Besucher einwilligen, bevor die Cookies nicht notwendige Daten speichern. Somit verlangt die EU-Cookie-Richtlinie nach allgemeinem Verst\u00e4ndnis eine sogenannte Opt-in-L\u00f6sung bei nicht notwendigen Cookies<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Das ist der Unterschied zwischen Opt-out und Opt-in:<\/p>\n\n\n\n Hinweis<\/p>\n\n\n\n Das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs hat diese klare Unterscheidung ins Wanken gebracht: Laut EuGH gilt die Opt-in-Pflicht auch f\u00fcr nicht personenbezogene Cookies. Ob nun also auch technisch relevanten Cookies zugestimmt werden muss, wird derzeit noch diskutiert.<\/p>\n\n\n\n In Deutschland wurde die Cookie-Richtlinie bislang nicht eigens mit einem neuen Gesetz umgesetzt. Der Grund: Die Bundesregierung sieht die Richtlinie bereits mit dem deutschen Telemediengesetz<\/strong> (TMG<\/strong>) als erf\u00fcllt an. Jedoch deckt das TMG die Forderungen der EU-Richtlinie nicht umfassend ab. Denn viele verstehen die Cookie-Richtlinie der EU als Anordnung einer Opt-in-Pflicht, wogegen das TMG allein eine Opt-out-Variante<\/strong> vorschreibt. Datensch\u00fctzer kritisieren deshalb die schwache Umsetzung der EU-Richtlinie.<\/p>\n\n\n\n Fakt<\/p>\n\n\n\n Der Bundesgerichtshof stellte allerdings in seinem Urteil vom Mai 2020 fest, dass das TMG und die EU-Cookies-Richtlinie doch konform seien, und das deutsche Gesetz ebenfalls ein Opt-in verlangen w\u00fcrde. Deutsche Websitebetreiber sollten sich demnach nicht an die alte Auslegung des TMG klammern.<\/p>\n\n\n\n 2020 ist ein neues Gesetz ins Gespr\u00e4ch gekommen, das im Dezember 2021 in Kraft getreten ist: Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)<\/a><\/strong> b\u00fcndelt alle datenschutzrelevanten Gesetze aus Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz, greift das BGH-Urteil auf und setzt gleichzeitig die e-Privacy-Richtline (2002\/58\/EG) in nationales Recht um. In puncto Cookies ist vor allem der erste Abschnitt des Paragraphs \u00a7 25 \u201eSchutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen\u201c von Interesse:<\/p>\n\n\n\n Zitat<\/p>\n\n\n\n \u201eDie Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zul\u00e4ssig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2016\/679 zu erfolgen.\u201c \u2013 Bundesministerium der Justiz<\/p>\n\n\n\n Es ist somit nun vorgeschrieben, dass das Sichern und Zugreifen auf Daten von Internetnutzern erst gestattet ist, wenn diese DSGVO-konform zugestimmt haben. Als Ausnahme gelten Situationen, in denen die \u00dcbertragung einer Nachricht \u00fcber ein \u00f6ffentliches Telekommunikationsnetz oder die Einrichtung eines erbetenen Telemediendienstes vorgenommen wird.<\/p>\n\n\n\n Bisherige Entw\u00fcrfe der ePrivacy-Verordnung sahen ein Verbot von technisch nicht notwendigen Cookies generell<\/strong> vor, mit der Ausnahme<\/strong>, dass Nutzer deren Verwendung vorher zustimmen. Der Erstentwurf sprach dabei lediglich von Webanwendungen. Die Version vom 22. M\u00e4rz 2018 schlie\u00dft jede Art der maschinengest\u00fctzten Kommunikation ein, also beispielsweise Apps, E-Mail und die Erhebung von Metadaten bei VoIP-Telefonaten. Das betrifft auch die Kommunikation zwischen zwei Maschinen, sogenannte M2M-Kommunikation.<\/p>\n\n\n\n Die ePrivacy-Verordnung sollte auch internationale Anbieter<\/strong> von Kommunikationsservices interessieren. Denn die Verordnung schreibt vor, dass die Regelungen Anwendung finden, sobald sich ein Endger\u00e4t innerhalb der EU-Grenzen<\/strong> befindet. Dabei ist es unerheblich, wo die Datenverarbeitung eines angesteuerten Dienstes stattfindet.<\/p>\n\n\n\n Der Datenschutz in den USA ist beispielsweise weniger streng ausgelegt. Da der Anwendungsbereich der ePrivacy-Verordnung gilt, sobald ein Endger\u00e4t in Europa auf Kommunikationsdienste zugreift, werden amerikanische Unternehmen \u00fcberlegen m\u00fcssen, ob Sie Ihre Angebote in Bezug auf Cookies f\u00fcr Europa lokalisieren<\/strong> und somit weniger zielgerichtete Werbung schalten k\u00f6nnen oder ob sie Kunden m\u00f6glicherweise mit einer \u201eBezahlschranke\u201c konfrontieren.<\/p>\n\n\n\n Der Erstentwurf der ePrivacy-Verordnung verlangte, dass in den Browser-Einstellungen vom Hersteller generell die h\u00f6chste Privatsph\u00e4renstufe voreingestellt sein sollte. In dieser akzeptiert der Browser keine Cookies von Dritten<\/strong>. Somit w\u00fcrden die aktuell viel genutzten Cookie-Banner wegfallen, da sich User bei jeder Software-Installation aktiv daf\u00fcr entscheiden m\u00fcssten, Cookies zu akzeptieren. Diese Vorgabe basierte auf dem Prinzip \u201ePrivacy by Design<\/strong>\u201c, das bereits in der DSGVO festgeschrieben ist. Ein neuerer Entwurf lockerte allerdings die Regelungen f\u00fcr die Browsereinstellungen. Dies l\u00e4sst User wieder von Domain zu Domain entscheiden, ob Sie Cookies zulassen.<\/p>\n\n\n\n Das sogenannte Koppelungsverbot<\/strong> schreibt vor, dass die Nutzung einer Website nicht davon abh\u00e4ngig gemacht werden darf, ob User der Verwendung von Cookies zustimmen. Es gibt jedoch berechtigte Zwecke<\/strong>, die notwendige Cookies voraussetzen k\u00f6nnen. Muss sich ein User beispielsweise beim Onlinebanking authentifizieren oder m\u00f6chte er den Warenkorb eines Onlineshops nutzen, sind h\u00e4ufig Cookies notwendig. Informieren Website-Betreiber die User klar verst\u00e4ndlich \u00fcber den Zweck, k\u00f6nnen Einverst\u00e4ndnis und Nutzung gekoppelt werden.<\/p>\n\n\n\n Website-Betreiber sollten die weiteren Entwicklungen rund um die Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie aufmerksam verfolgen \u2013 denn die Rechtslage wird sich mit der ePrivacy-Verordnung definitiv \u00e4ndern, auch wenn noch nicht ganz klar ist, wie streng diese ausfallen wird. Die Datenschutz-Grundverordnung<\/strong> der EU enth\u00e4lt weitere Bestimmungen f\u00fcr die Sicherheit von personenbezogenen Nutzerdaten. Solange die ePrivacy-Verordnung noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist, fallen Cookies zumindest unter den Einflussbereich<\/strong> der in Kapitel 1 der DSGVO definierten personenbezogenen Daten<\/strong> \u2013 sofern sie Daten erfassen, die einen User auf irgendeine Weise (Kennnummer, Userprofil etc.) identifizierbar machen.<\/p>\n\n\n\n In den letzten Jahren mussten sich deutsche Websites lediglich dann st\u00e4rker an der Cookie-Richtlinie orientieren, wenn sie beispielsweise Waren ins EU-Ausland<\/strong> \u00fcber einen Onlineshop verkauften und entsprechende Zielm\u00e4rkte das EU-Recht strenger auslegten. Die Cookie-Richtlinie in der EU hatte zudem Einfluss auf das sogenannte Retargeting, bei dem Onlinemarketing-Experten versuchen, mithilfe von Tracking-Cookies K\u00e4ufer zu weiteren Transaktionen zu bewegen.<\/p>\n\n\n\n Doch seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung in die Gesetzgebung gelten auch hierzulande strengere Regeln<\/strong> f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Regelungen genau umzusetzen, wird Website-Betreibern zudem ein gutes St\u00fcck Arbeit ersparen, wenn sp\u00e4ter die \u201eneue Cookie-Richtlinie\u201c in Form der e-Privacy-Verordnung rechtsg\u00fcltig wird.<\/p>\n\n\n\n Quelle: ionos.de<\/p>\n\n\n\n Tabellen \u00dcbersicht<\/p>\n\n\n\n Cookie Informationen Die Umsetzung der EU-Cookie-Richtlinie in Deutschland \u201eDiese Website verwendet Cookies\u201c \u2013 beim Besuch von Webseiten sto\u00dfen Internetnutzer immer h\u00e4ufiger auf solche Hinweise zum …<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":339,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/334"}],"collection":[{"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=334"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/334\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":346,"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/334\/revisions\/346"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/339"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ha-logo.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=334"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}\n
BGH-Urteil: Nicht-technische Cookies sind zustimmungspflichtig<\/h2>\n\n\n\n
Was sind Cookies und welche Daten sammeln sie?<\/h2>\n\n\n\n
Das besagt die Cookie-Richtlinie der EU<\/h2>\n\n\n\n
Inhalte der aktuellen EU-Cookie-Richtlinie<\/h2>\n\n\n\n
\n
<\/li>\n\n\n\n\n
\n
<\/li>\n\n\n\nWie Deutschland mit den Vorgaben der EU-Cookie-Richtlinie umgeht<\/h2>\n\n\n\n
Das wird sich mit der e-Privacy-Verordnung \u00e4ndern<\/h2>\n\n\n\n
Cookies und Datenschutz: Was bringt die Zukunft?<\/h2>\n\n\n\n
Name<\/strong><\/td> Beschreibung<\/strong><\/td> Lebensdauer<\/strong><\/td> Domain*<\/strong><\/td> Partner<\/strong><\/td><\/tr> sessionId<\/td> SessionId des Kunden, zur Identifizierung seiner angelegten Session in der Redis-DB, Aufrechterhaltung des Login \u00fcber die Firebird-DB, keine direkte Speicherung der Daten<\/td> session<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> _v<\/td> Aktuell verwendete Shop-Version des Kunden<\/td> 3 Stunden<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> mobileDetected<\/td> Ger\u00e4te-Erkennung (leitet ggf. Auf mobile domain um)<\/td> session<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> userToken<\/td> anonyme Id des Benutzers, um gespeicherte Daten aus der MongoDb zu laden (z.B. Filiale, ListSettings, usw.)<\/td> 1 Jahr<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> AUTH_API_ANONYMOUS_TOKEN<\/td> Anonyme Id des Benutzers, um Warenkorb und Merkzettel persistent zu speichern<\/td> 10 Jahre<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> AUTH_API_ACCESS_TOKEN<\/td> Ger\u00e4teabh\u00e4ngiges Token, mit dem die Korrektheit des Loginzustands validiert wird (Logout wenn invalid)<\/td> Session<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> AUTH_API_ACCESS_TOKEN_ID<\/td> Anonyme Id zur validierung des Access Tokens<\/td> Session<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> AUTH_API_REFRESH_TOKEN<\/td> Ger\u00e4teabh\u00e4ngiges Token, mit dem das AccessToken erneuert werden kann<\/td> Session<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> PERSISTENT_LOGIN<\/td> Token, mit dem nach Ablauf der Session automatisch ein erneuter Login erfolgt (nur vorhanden, wenn der Nutzer \u201eIch m\u00f6chte eingeloggt bleiben\u201c beim Login gew\u00e4hlt hat)<\/td> 6 Monate<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> cookie-notice-accepted<\/td> Cookie Hinweis wurde akzeptiert\/abgelehnt<\/td> 6 Monate bei
Opt-In oder 1 Monat
bei Opt-Out<\/td><\/td> <\/td><\/tr> richrelevanceNoTrack<\/td> Bei Opt-Out wird Dein Nutzerverhalten nicht mehr an RichRelevance gesendet und du erh\u00e4ltst keine personalisierten Empfehlungen mehr.<\/td> 1 Monat<\/td> <\/td> RichRelevance<\/td><\/tr> myBikes<\/td> Ausgew\u00e4hlte Bikes (Ids) werden im Cookie abgelegt<\/td> 10 Jahre<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> _ga<\/td> Analyse-Cookie von Google Analytics zur Unterscheidung von Benutzern, den wir verwenden, um Daten \u00fcber die Anzahl der Besuche und die User Journey zu erfassen.<\/td> 2 Jahre<\/td> <\/td> Google<\/td><\/tr> _gid<\/td> Analyse-Cookie von Google Analytics zur Unterscheidung von Benutzern, den wir verwenden, um Daten \u00fcber die Anzahl der Besuche und die User Journey zu erfassen.<\/td> 24 Stunden<\/td> <\/td> Google<\/td><\/tr> _gat<\/td> Analyse-Cookie von Google Analytics zur Unterscheidung von Benutzern, den wir verwenden, um Daten \u00fcber die Anzahl der Besuche und die User Journey zu erfassen.<\/td> 1 Minute<\/td> <\/td> Google<\/td><\/tr> ajs_anonymos_id<\/td> anonyme Nutzer-Id f\u00fcr https:\/\/segment.com\/<\/a><\/td> 1 Jahr<\/td> <\/td> Segment<\/td><\/tr> ajs_user_id<\/td> <\/td> 1 Jahr<\/td> <\/td> Segment<\/td><\/tr> _gcl_aw<\/td> Wird verwendet von Google Conversion Linker zur Speicherung von Klickdaten und hilft sicherzustellen, dass Konvertierungen effektiv gemessen werden.<\/td> 3 Monate<\/td> <\/td> Google<\/td><\/tr> _gac_UA-47742825-8<\/td> Dieses Cookie dient der Erkennung, ob durch eine Werbeanzeige Erfolge
wie z. B. eine Bestellung oder eine Kontaktanfrage erzielt wurden.<\/td>3 Monate<\/td> <\/td> Google<\/td><\/tr> RichRelevanceSession<\/td> Registriert eine eindeutige ID, die das Ger\u00e4t eines wiederkehrenden Benutzers erkennt.
Die ID wird f\u00fcr die Personalisierung verwendet.<\/td>6 Monate<\/td> <\/td> RichRelevance<\/td><\/tr> rr_rcs<\/td> Dient zur Personalisierung des Onlineshops.<\/td> 1 Jahr<\/td> <\/td> RichRelevance<\/td><\/tr> _gcl_au<\/td> Wird verwendet von Google Conversion Linker zur Speicherung von Klickdaten und hilft sicherzustellen, dass Konvertierungen effektiv gemessen werden.<\/td> 3 Monate<\/td> <\/td> Google<\/td><\/tr> NID<\/td> Google verwendet diese Cookies, um Kundenpr\u00e4ferenzen zu speichern und Anzeigen auf Webseiten von Google auf Basis k\u00fcrzlich durchgef\u00fchrter Suchanfragen und Interaktionen auf den Kundenbedarf zuzuschneiden.<\/td> 6 Monate<\/td> google.com<\/td> Google<\/td><\/tr> ANID<\/td> Google verwendet diese Cookies, um Kundenpr\u00e4ferenzen zu speichern und Anzeigen auf Webseiten von Google auf Basis k\u00fcrzlich durchgef\u00fchrter Suchanfragen und Interaktionen auf den Kundenbedarf zuzuschneiden.<\/td> 1 Jahr<\/td> google.com<\/td> Google<\/td><\/tr> 1P_JAR<\/td> Advertising-Cookie von Google f\u00fcr User-Tracking und zielgerichtete Werbung.<\/td> 1 Monat<\/td> google.com<\/td> Google<\/td><\/tr> IDE<\/td> Dieser Cookie wird von Google Doubleclick genutzt, um Online-Anzeigen neu auszurichten, zu optimieren, zu melden und zuzuordnen.<\/td> 1 Jahr<\/td> doubleclick.net<\/td> Google<\/td><\/tr> DV<\/td> Google verwendet dieses Cookie, um Werbema\u00dfnahmen zu optimieren<\/td> 10 Minuten<\/td> google.com<\/td> Google<\/td><\/tr> CONSENT<\/td> Speichert die Zustimmung f\u00fcr Google Cookies <\/td> Bis 1.1.2038<\/td> google.com<\/td> Google<\/td><\/tr> cookie<\/td> Speichert den Werbepartner<\/td> 45 Tage<\/td> <\/td> <\/td><\/tr> __gads<\/td> Dieser Cookie wird von Google Doubleclick genutzt, um Online-Anzeigen neu auszurichten, zu optimieren, zu melden und zuzuordnen.<\/td> 18 Monate<\/td> <\/td> GoogleAds<\/td><\/tr> _uetsid<\/td> Microsoft Bing Ads UET (Universal Event Tracking, Universelle Ereignisnachverfolgung) Tracking-Cookie, der f\u00fcr die zielgerichtete Werbung genutzt wird.<\/td> 30 Minuten<\/td> <\/td> Bing<\/td><\/tr> MUID<\/td> Von Microsoft Bing Ads genutzter User Identifier (Benutzererkennungs-) Tracking-Cookie, um uns zu helfen, die g\u00fcltigen Klicks f\u00fcr zielgerichtete Werbung zu z\u00e4hlen.<\/td> 390 Tage<\/td> .bing.com<\/td> Bing<\/td><\/tr> MUIDB<\/td> Von Microsoft Bing Ads genutzter User Identifier (Benutzererkennungs-) Tracking-Cookie, der f\u00fcr die zielgerichtete Werbung genutzt wird.<\/td> 390 Tage<\/td> bat.bing.com<\/td> Bing<\/td><\/tr> tsv<\/td> Diese Cookie wird von Belboon gesetzt, wenn ein Werbemittel angezeigt wird. Dieses Cookie beinhaltet eine Cookie-ID sowie eine Liste mit den Daten \u00fcber die letzten View \u2013 Touch-Points, bestehend aus Zeitpunkt, Referrer-URL und Admedia-Code (eindeutige Identifizierung eines Werbemittels, die Informationen \u00fcber Vertriebskanal, Publisher, Website des Publishers und Werbemittel beinhaltet).<\/td> <\/td> <\/td> Belboon<\/td><\/tr> tsc<\/td> Diese Cookie wird von Belboon gesetzt, wenn ein Werbemittel geklickt wird. Dieses Cookie beinhaltet eine Cookie-ID sowie eine Liste mit den Daten \u00fcber die letzten View \u2013 Touch-Points, bestehend aus Zeitpunkt, Referrer-URL und Admedia-Code (eindeutige Identifizierung eines Werbemittels, die Informationen \u00fcber Vertriebskanal, Publisher, Website des Publishers und Werbemittel beinhaltet).<\/td> <\/td> <\/td> Belboon<\/td><\/tr> trackingoptout<\/td> Dieses Cookie wird von Belboon geschrieben, wenn auf den Opt-Out-Link geklickt wird, damit das Tracking f\u00fcr den aktuellen Webbrowser dieses Endger\u00e4ts deaktiviert wird.<\/td> <\/td> <\/td> Belboon<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"